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Grundlagen der Lichtbestimmung


Üblicherweise wird vor der Herstellung der ersten Filmvorführkopie eine Lichtbestimmung durchgeführt. Sie dient, neben der künstlerischen "Bildveredelung" in erster Linie dazu, Farbcharakter und Helligkeitswerte der einzelnen Aufnahmen einander anzugeichen.

Die Lichtbestimmung erfolgt mit Hilfe eines Filmanalyzers. Dieser besteht aus einer elektronischen Abtasteinheit, die das Filmnegativ in ein positives Bild umwandelt und aus einem hochwertigen Monitor, der eine genaue Bildbeurteilung zulässt. Der Lichtbestimmer kann das Monitorbild in Helligkeit und Farbe verändern und so - gegebenenfalls in Absprache mit Regie und Kamera - visuell die optimale Bildwirkung ermitteln. Die Einstellparameter werden als Steuerbefehl für die Kopiermaschine auf einem Datenträger gespeichert. Heute erfolgt die Speicherung meist auf Disketten oder Mikrokassetten, jedoch sind vereinzelt auch noch Lochstreifen üblich.

Zur Bildkorrektur steht dem Lichtbestimmer für jede der drei Grundfarben Rot, Grün und Blau eine Skala von 1 - 50 zur Verfügung. 1 bedeutet, dass von der betreffenden Farbe nur sehr wenig Licht auf den Kopierfilm fällt. Bei einem Kopierlicht von 50 fällt die maximale Lichtmenge auf den Film. Durch unterschiedliche Kopierlichter in den einzelnen Farbkanälen kann die Farbwiedergabe der späteren Kopie beeinflusst werden. Die Dichteanpassung (Helligkeitsausgleich) erfolgt durch die gleichwertige Veränderung der Kopierlichter aller drei Grundfarben*.

Als Referenzlicht dient üblicherweise Rot 25 - Grün 25 - Blau 25. Diese Grundeinstellung ermöglicht die Beurteilung von Belichtung und Farbgebung der Originalnegative. Ein einwandfrei belichtetes Negativ wird Kopierlichter zwischen 20 - 20 - 20 und 40 - 40 - 40 aufweisen, wobei eine leichte Tendenz zu höheren Werten besteht. Dies liegt daran, weil der vom Rohfilmhersteller empfohlene Belichtungsindex einen Minimalwert darstellt. Ein fabrikfrischer Kamerafilm ist in der Regel um etwa 2- 3 DIN (entspricht 2/3 - 1 Blende oder 4 - 6 Kopierlichtern) empfindlicher, als auf der Dose angegeben.

Überbelichtete Negative können durch durch die Wahl eines großen Kopierlichtwertes (über 40 - 40 - 40) in gewissen Grenzen verbessert werden. Das Bild bekommt jedoch hierdurch eine andere Charakteristik, da die Lichtbestimmung zwar den Helligkeitswert verändern, nicht jedoch die in den hellsten Bildbereichen verlorengegangene Zeichnung zurückbringen kann. Das gleiche gilt für unterbelichtete Negative, die mit Kopierlichtern von unter 20 - 20 - 20 kopiert werden müssen. Hier fehlt - trotz korrekter Helligkeitsanpassung - die erforderliche Schattendurchzeichnung, die Bilder wirken grau und körnig.


* Ein zu dünn geratenes, überbelichtetes Negativ wird mit hoher Lichtintensität kopiert, ein unterbelichtetes Negativ mit wenig Licht. Bei der Bearbeitung von Positiven wird ein überbelichtetes Original mit wenig Licht und ein unterbelichtetes mit viel Licht kopiert. Die Korrektur eines Farbstichs erfolgt beim Negativ durch Erhöhen des gleichen Farbanteils im Kopierlicht. Beim Positiv wird die Korrektur durch Erhöhen des Farbanteils der Komplementärfarbe erreicht. Im weiteren Verlauf der Beschreibung wird davon ausgegangen, dass die Lichtbestimmung an einem Negativ vorgenommen wird. ZURÜCK

www.filmtechnik-online.de 24.12.2001